Häufige Fragen - Pflegedienst mit Herz und Hand - Ihr Pflegedienst in Viersen

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?

Pauschal läßt sich sagen, dass Leistungen der Grundpflege von der Pflegekasse bezahlt werden. Je nach Bedarf genehmigt die Pflegekasse eine Pflegestufe. Abhängig von der Pflegestufe können Sie bis zu einem gewissen Betrag Leistungen eines Pflfgedienstes in Anspruch nehmen. Diese Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Typische Leistungen der Grundpflege sind: Waschen, Hilfe beim Aufstehen oder Anziehen, Baden, Duschen, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Beseitigung von Ausscheidungen,...
Sie benötigen für die Grundpflege lediglich die Einstufung in eine Pflegestufe. Welche Lesitungen dann konkret in Anspruch genommen werden, können Sie selbst entscheiden.

Unter Behandlungspflege fallen medizinische Leistungen, die von einer Fachkraft durchgeführt werden. Typische Beispiele sind Blutzucker messen, Medikamentengabe, Injektionen (Spritzen), Verbandswechsel,...
Diese Leistungen werden von Ihrem Arzt verordnet, ähnlich einem Rezept. Diese Verordnung reichen wir bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse muss diese Leistungen genehmigen.

Kommt immer der gleiche Mitarbeiter zur Pflege?
Wir versuchen den Einsatzwechsel unserer Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Aber natürlich können auch unsere Mitarbeiter einmal krank werden, oder nehmen Ihren wohlverdienten Urlaub. In solchen Fällen kommt ein anderer Mitarbeiter zu Ihnen. In der Regel können Sie aber davon ausgehen, dass im Laufe der Woche immer der gleiche Mitarbeiter bei Ihnen ist. Auch wir sind daran interessiert, dass unsere Mitarbeiter Ihre Patienten und das Umfeld kennen, und sich nicht jeden Tag neu einstellen müssen.

Kommen Ihre Mitarbeiter immer zur gleichen Zeit?

In unserem ersten Beratungsgespräch stimmen wir gemeinsam mit Ihnen die Zeit ab, wann der Mitarbeiter bei Ihnen ist.
Dabei versuchen wir auf Ihre Wünsche so gut wie möglich einzugehen. Bisher haben wir immer eine für beide Seiten gute Lösung gefunden.
Im Tageseinsatz kann es natürlich dann durch erhöhtes Verkehrsaufkommen oder unvorhergesehene Situationen bei einem anderen Patienten, in Ausnahmefällen vorkommen, dass sich die Zeit leicht verschiebt. Sollte sich der Einsatz in Einzelfällen mehr als 30 Minuten verzögern, werden Sie natürlich von uns informiert.

Wie kann ich Sie im Notfall erreichen?

Wir sind rund um die Uhr über unsere normale Bürorufnummer erreichbar: 02153 1376010. Sollte unser Büro nicht besetzt sein, ist diese Rufnummer auf unserern Bereitschaftsdienst weitergeleitet.

Wie erhalte ich eine Pflegestufe?
Die Pflegestufe muss bei der Pflegekasse von Ihnen beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Daraufhin wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) durch die Pflegekasse beauftragt, und besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, um den Umfang des Pflegebedarfs zu ermitteln. Danach erhalten Sie die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe.

Haben Sie Fragen ?

Rufen Sie uns an:
02153 - 1376010

Wir freuen uns auf Ihren Anruf !

Die Leistungen der Pflegekasse

Pflegestufe 1
450,00 EUR Sachleistungen
235,00 EUR Pflegegeld

Pflegestufe 2
1.100,00 EUR Sachleistungen
440,00 EUR Pflegegeld

Pflegestufe 3:
1.550,00 EUR Sachleistungen
700,00 EUR Pflegegeld

Bei einer eingeschränkter Alterskompetenz (Demenz) haben Sie Anspruch auf höhere Leistungen.
Stand 06/2014

 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü